Die Energieeinsparverordnung


Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für Neubauten hohe Standards zum Energie sparen vor.
Schlecht gedämmte Häuser belasten Umwelt und Geldbeutel.

Ist ein Haus schlecht gedämmt, belastet das nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel des Besitzers. Die Bundesregierung hat deshalb mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, hohe Standards zum Energie sparen definiert. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches. Auch Heizungsrohre und Warmwasserrohre, die durch unbeheizte Räume führen, müssen gedämmt werden.

Durch den reduzierten Energiebedarf will die Bundesregierung die Energieeffizienz optimieren, um wertvolle Ressourcen zu schonen und sich unabhängiger von Auslands-Energierohstoffen zu machen. Langfristig sollen außerdem ab 2021 alle Neubauten in der Europäischen Union nach dem Standard für Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.

Um die Energieeinsparverordnung (EnEV) kommen Häuslebauer und Käufer von Bestandsimmobilien also nicht herum. Nur wer bereits vor dem Stichtag 01.02.2002 eine Immobilie besessen hat, ist nicht dazu verpflichtet. Auch Hausbesitzer, die sanieren wollen, sind davon betroffen, wenn das Sanierungsvorhaben größer als zehn Prozent der Bauteilfläche ist. Für alle, die lediglich Risse im Fassadenputz ausbessern und weniger als zehn Prozent sanieren, gilt die EnEV nicht.

Für alle, die also nach dem 01.02.2002 gebaut haben oder dies in der Zukunft planen, empfiehlt es sich, fachliche Expertise hinzuzuziehen und sich beraten zu lassen.

Gut für das bessere Verständnis: Im GebäudeEnergieGesetz GEG 2019 will der Bund diese noch parallel laufenden Regeln zusammenführen:

 

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV) und
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Was genau bis wann umgesetzt sein soll, ist in der "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" festgesetzt.

Mittlerweile ist übrigens auch der Energieausweis für alle Immobilieneigentümer, die verkaufen oder vermieten möchten, Pflicht. Hierfür müssen sich Hauseigentümer von fachkundiger Stelle einen Energiesparausweis ausstellen lassen. Die EnEV regelt, dass der Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorgezeigt werden muss. So können Käufer und Mieter den Energiebedarf verschiedener Gebäude schnell und einfach miteinander vergleichen.

  • Drucken
  • Nach oben