Regionale Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zu dem bundesweiten Förderprogramm bieten einige Bundesländer und auch Städte regionale Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz an. Ob es auch für Ihre Stadt oder Bundesland ein gesondertes Förderprogramm gibt, erfragen Sie am besten bei Ihrem Sicherheitstechnik-Betrieb, der Stadtverwaltung oder der Förderdatenbank für Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
Neben den bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Handwerkerkosten des Einbaus einer Sicherheitstechnik von der Einkommenssteuer abgesetzt werden (§ 35a A. 3 EStG). Darüber hinaus bieten manche Versicherer auch Prämienrabatte für die Hausratversicherung, wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen installiert sind.
Der Sicherheitstechnik-Hersteller ABUS bietet zudem auch eine Kooperation mit der Zurich Versicherung an. ABUS räumt Zurich-Kunden, die eine Funkalarmanlage erwerben, einen Preisnachlass auf den empfohlenen Verkaufspreis ein. Die Anlage muss von einer autorisierten Fachfirma installiert werden. Dadurch lässt sich ein exzellenter Einbruchschutz realisieren, den die Versicherung auch für höherwertige Haushalte akzeptiert.
Informieren Sie sich also auch bei Ihrer Hausratversicherung, ob es ähnliche Kooperationen in Sachen Einbruchschutz gibt.