STAATLICHE FÖRDERUNG: BEIM EINBRUCHSCHUTZ SPAREN

Ein Sicherheitsschloss für die Haustür gibt es ab etwa 300 Euro, Sicherungen für Fenster kosten je mindestens 35 Euro - eine Nachrüstung in Sachen Einbruchschutz ist kein billiges Unterfangen. Es gibt jedoch einige staatliche Fördermöglichkeiten, mit denen Maßnahmen gegen Bonnie & Clyde und Co. leichter finanzieren können.

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Das bundesweite Förderprogramm der KfW

Seit Juni 2014 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Das Angebot kommt so gut an, dass die Fördermittel in Höhe von immerhin 10 Mio. Euro bereits im dritten Quartal 2016 aufgebraucht waren. Die Folge: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat für 2017 und 2018 die Zuschüsse der KfW-Bankengruppe für Förderprogramme zum Einbruchschutz aufgestockt. Und zwar zuletzt auf 65 Mio. Euro!

Die KfW fördert durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. Auch werden die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt.

Bedingungen für einen KfW-Zuschuss: Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen.

Wichtig: Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich: Reichen Sie den Antrag daher bei der KfW ein, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Am besten kontaktieren Sie einen Fachmann, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte und dem Ausfüllen der Anträge zur Seite steht. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben Erfahrung mit den Förderprogrammen.

Regionale Förder- und Zuschussmöglichkeiten

Regionale Fördermöglichkeiten

Zusätzlich zu dem bundesweiten Förderprogramm bieten einige Bundesländer und auch Städte regionale Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz an. Ob es auch für Ihre Stadt oder Bundesland ein gesondertes Förderprogramm gibt, erfragen Sie am besten bei Ihrem Sicherheitstechnik-Betrieb, der Stadtverwaltung oder der Förderdatenbank für Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU.

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Neben den bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Handwerkerkosten des Einbaus einer Sicherheitstechnik von der Einkommenssteuer abgesetzt werden (§ 35a A. 3 EStG). Darüber hinaus bieten manche Versicherer auch Prämienrabatte für die Hausratversicherung, wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen installiert sind.

Der Sicherheitstechnik-Hersteller ABUS bietet zudem auch eine Kooperation mit der Zurich Versicherung an. ABUS räumt Zurich-Kunden, die eine Funkalarmanlage erwerben, einen Preisnachlass auf den empfohlenen Verkaufspreis ein. Die Anlage muss von einer autorisierten Fachfirma installiert werden. Dadurch lässt sich ein exzellenter Einbruchschutz realisieren, den die Versicherung auch für höherwertige Haushalte akzeptiert.

Informieren Sie sich also auch bei Ihrer Hausratversicherung, ob es ähnliche Kooperationen in Sachen Einbruchschutz gibt.

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