Einbruchschutz in Haus und Hof

Die Vorstellung, dass jemand Fremdes sich unerlaubt Zugang zu seiner Wohnung oder Haus verschafft, dabei wertvolle Gegenstände entwendet und Schubladen durchwühlt, löst bei jedem zumindest eine Gänsehaut aus. Das Thema bleibt trotz eines relativ starken Rückgangs der Einbruchsrate in 2018 aktuell. Wie Sie sich und Ihre Privatwohnung vor Einbruch schützen können, lesen Sie hier.

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Fünf Fehler, mit denen Sie Ihre Sicherheit riskieren

1. Türen nicht abschließen

Eine lediglich zugezogene, nicht verriegelte Tür, lässt sich sehr leicht öffnen. Selbst der beste Zylinder muss versperrt werden! Bei Verlassen der Wohnung unbedingt immer Haus- oder Wohnungstüre abschließen, sonst kann man es Einbrechern nicht einfacher machen.

2. Offenstehende Fenster und Balkontüren

Ähnlich wie bei der Haustüre verhält es sich mit Fenstern: Sind diese gekippt oder stehen gar offen, ist das für Einbrecher quasi eine Einladung. Da Einbruchsversuche über die oberen Stockwerke weltweit zunehmen, sollte auch dieser Bereich entsprechend gesichert sein, zum Beispiel mit Fensterkippsicherungen und Zusatzschlössern.

3. Aufstiegshilfen im Garten

Kletterhilfen wie Leitern, Tische, Sessel, oder Mülltonnen sollten nicht frei zugänglich sein. Denn dadurch ist es Dieben möglich, auch Balkone und Fenster im ersten Stock zu erreichen.

4. Ungesicherte Kellerfenster und -schächte

Wer oben keinen Erfolg hat, der versucht den Einstieg oftmals von unten. Kellerschächte und -fenster sind eine unterschätzte Schwachstelle des Hauses. Als bequeme Einstiegsmöglichkeiten sind sie bei Dieben überaus beliebt. Gitterrostsicherungen und Fensterschlösser schließen diese Sicherheitslücken.

5. Abwesenheit deutlich zeigen

Nichts schreit so sehr nach Abwesenheit, als über einen längeren Zeitraum geschlossene Jalousien, kein brennendes Licht oder überquellende Briefkästen. Gerade zu Ferienzeiten sind Banden auf der Jagd nach unbewohnten Häusern und Wohnungen. Sprechen Sie gerade vor einem längeren Urlaub also mit Nachbarn, ob diese nicht ab und an Ihren Briefkasten leeren oder gar nach dem Rechten sehen können.

Baulicher Schutz vor Einbrechern

Neben einigen Änderungen an seinem persönlichen Verhalten kann man sich natürlich auch durch bauliche Maßnahmen vor Einbrechern schützen. Um im Notfall nicht wie "Kevin allein zu Haus" improvisieren zu müssen, sorgen Sie am besten jetzt vor. Doch muss man jedes Haus mit einer Hightech-Alarmanlage und Smart-Home-Überwachungskameras ausstatten und alle Zugänge komplett abriegeln?

Natürlich nicht! Baulich kann man durch einige einfache Änderungen schon einen großen Unterschied in Richtung Sicherheit erzielen. Türspione, Querriegelschlösser, Fenster- und Kellertürenverriegelungen oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Beleuchtungen können schnell angebracht werden und haben großen Effekt.

Gerade bei einem größeren Grundstück rentiert sich zudem die Investition in Bewegungsmelder und Beleuchtung - besonders an Stellen, die vom Vorgarten aus nicht ersichtlich sind. Auch alte Wohnungstüren können nachgerüstet werden: Türrahmen müssen mechanisch stabil mit dem Mauerwerk verbunden sein. Verlängerte, mehrfach verankerte Schließbleche mit einer Materialstärke von drei Millimetern erschweren das Aufhebeln im Schlossbereich. Empfehlenswert sind außerdem einbruchhemmende Schlösser nach DIN 18251 der Sicherheitsklasse 4 oder 5. Schlösser mit Mehrfachverriegelung sind ab Klasse 3 empfehlenswert.

Vertrauen Sie bei der Nachrüstung auf Handwerker: Eingebaute Sicherungen können nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten. Deshalb arbeiten Handwerk und Polizei in Sachen Einbruchschutz Hand in Hand. Ein guter Handwerksbetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass er seiner Kundschaft Produkte entsprechend polizeilicher Empfehlung verkauft und fachgerecht nach Vorgaben des Herstellers einbaut.

Hohe Einbruchsrate trotz starken Rückgangs

2015 wurde als das Jahr mit den meisten Einbrüchen in Deutschland dokumentiert: 167.136 Mal wurde laut Polizeilicher Kriminalstatistik eingebrochen - ein Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wird nur rund jeder siebte Einbruch aufgeklärt. Insgesamt verursachten die Einbrecher dabei einen Schaden von rund 480 Millionen Euro - reines Diebesgut. Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren sowie in Mehrfamilienhäusern über die Wohnungstüren.

2017 ist die Einbruchsrate aber wieder gesunken - bundesweit um satte 23 Prozent. 2019 ist die Einbruchsrate aber wieder gesunken – bundesweit wurden 95.000 Einbrüche verzeichnet, rund 10.000 weniger als im Jahr zuvor. 

Trotzdem kein Grund zum Aufatmen: Man sollte lieber noch einmal - oder überhaupt einmal - die Sicherheitsvorkehrungen in Wohnung oder Haus überprüfen und auf den neuesten Sicherheitsstandard bringen. Dies ist oftmals durch einfache Nachrüstungen möglich. 

Statistiken zeigen, dass Einbruchschutz-Maßnahmen wirken: Mittlerweile misslingt fast jeder zweite Einbruch. Technische Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft spielen nach Einschätzung der Polizei hierbei eine entscheidende Rolle.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Durchschnittlich entsteht bei einem Einbruch im Privathaushalt ein Schaden von rund 3.200 Euro. Neben dem psychischen Schock und der emotionalen Belastung, die so ein Eingriff in die Privatsphäre auslöst, ist das eine beachtliche Summe. Eine Hausratversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf und sorgt zumindest hier für Erleichterung.

Aber die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl nur unter folgenden Bedingungen: Die Wohnungstür und alle Fenster müssen zum Zeitpunkt des Einbruchs verschlossen gewesen sein, bei grober Fahrlässigkeit haften die meisten Versicherungen nicht oder zumindest nicht vollständig. Außerdem müssen nachweisliche, sichtbare Einbruchspuren vorhanden sein.

Nach einem Einbruch muss dieser unverzüglich der Polizei gemeldet werden, auch muss der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Am besten fertigt man unverzüglich eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen an, um diese Polizei und Versicherer zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist der Geschädigte verpflichtet, der Versicherung alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung des Schadens zu geben und an der Ermittlung des Schadens mitzuwirken, also zum Beispiel der Polizei Zutritt zur Wohnung für die Spurensicherung gewähren.

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