Und plötzlich passiert es doch: Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kommen Sie am Morgen in Ihr Unternehmen und finden ein aufgebrochenes Fenster vor, PCs fehlen, Papiere sind auf dem Boden verteilt. Nachdem die Polizei benachrichtigt wurde, muss der Versicherung Bescheid gegeben werden. Doch was übernimmt die Gewerbeversicherung im Fall eines Einbruchdiebstahls? Und was muss bereits im Vorfeld gewährleistet sein, damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich zahlt?
Eine Betriebshaftpflicht reicht nicht, wenn es um den Schutz des Geschäftsinventars geht. Dazu ist eine Geschäftsinhaltsversicherung nötig. Diese umschließt Waren sowie das gesamte Betriebsinventar, also Werkzeuge und Arbeitsmaschinen, aber auch Einrichtung und Räumlichkeiten, die durch Diebstahl nach Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel abhandenkommen oder beschädigt werden. Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Ertragsausfalldeckung. Ist der versicherte Betrieb durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unterbrochen, werden die fortlaufenden Kosten und der entgehende Gewinn für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ersetzt.
Vorsicht: Bei Abschluss der Inhaltsversicherung errechnet man die maximale Deckungssumme durch den gesamten Wert des Betriebsinhaltes und der Höhe eines potenziellen Schadens. Wird das nicht genau gemacht besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Bevor der Versicherer ein Angebot für einen Betrieb macht, erkundigt er sich außerdem nach den Einbruch- und Diebstahlsicherungen. Alle angegebenen Sicherungen müssen auch wirklich vorhanden sein, sonst zahlt der Versicherer im Schadenfall nicht.
Bei Versicherungsabschluss sollte man auf Selbstbeteiligungsbeiträge und Erstattungsgrenzen achten: Die gibt es bei den meisten Anbietern auch für Schäden an Vitrinen, den Waren im Schaufenster oder an Sachen, deren Wert nur schwer zu ermitteln ist. Dies gilt beispielsweise bei Kosten für die Wiederherstellung von Plänen oder Geschäftsbüchern.